Das Format des Tests
Nach den Informationen der Freien und Hansestadt Hamburg umfasst der reguläre Test 33 Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten. Davon betreffen 30 Fragen Deutschland und drei das jeweilige Bundesland. Du hast 60 Minuten; zum Bestehen sind mindestens 17 richtige Antworten erforderlich. Die Veröffentlichung wurde für diesen Ratgeber am 28. Oktober 2026 abgerufen.
Vorbereiten, anmelden, Nachweis aufbewahren
Nutze amtliche Lernangebote und erkundige dich bei einer zugelassenen Prüfstelle nach Anmeldung, Identitätsnachweis und aktuellen Terminen. Bereite auch die Fragen zu deinem Bundesland vor. Bewahre das Ergebnis für deinen Antrag auf. Einen Prüfungstermin oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer kann diese Website nicht vermitteln oder zusichern.
Test und Deutschkenntnisse auseinanderhalten
Der Einbürgerungstest dient dem Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse. Er ersetzt nicht automatisch den Sprachnachweis. § 10 StAG behandelt Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung als eigene Voraussetzungen. Beides gehört deshalb getrennt auf deine Unterlagenliste.
Ausnahmen rechtzeitig klären
Ob ein Schulabschluss oder andere Nachweise ausreichen und ob eine gesetzliche Ausnahme vorliegt, entscheidet sich nach deinem Fall. § 10 Absatz 6 StAG enthält etwa Ausnahmen bei Krankheit, Behinderung oder Alter. Buche keinen zusätzlichen Test allein deshalb, weil in einer allgemeinen Checkliste davon die Rede ist; kläre zuerst, welcher Nachweis tatsächlich verlangt wird.
Weitere Vorbereitung: Unterlagen zur Einbürgerung und persönliche Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wie viele Antworten müssen richtig sein?
Im regulären Einbürgerungstest müssen mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet werden. Für den Test sind 60 Minuten vorgesehen.
Ersetzt der Einbürgerungstest mein Sprachzertifikat?
Nicht automatisch. Staatsbürgerliche Kenntnisse und Deutschkenntnisse sind unterschiedliche Voraussetzungen und müssen jeweils passend nachgewiesen werden.
Muss wirklich jeder den Test ablegen?
Nein. Andere geeignete Nachweise oder gesetzliche Ausnahmen können infrage kommen. Das muss die zuständige Stelle anhand deines Falls prüfen.
Quellen & Stand
Dieser Ratgeber wurde am 28. Oktober 2026 erstellt. Er bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine Anfrage wahrt keine Frist.
- Freie und Hansestadt Hamburg – Einbürgerungstest ↗Abgerufen am 28. Oktober 2026
- § 10 StAG – Voraussetzungen der Einbürgerung ↗Abgerufen am 28. Oktober 2026
