Zwei Rechtsordnungen getrennt betrachten
Das Bundesportal Make it in Germany erläutert: Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit ist bei der Einbürgerung nach deutschem Recht möglich. Diese deutsche Regelung bindet den Herkunftsstaat nicht. Dessen Recht kann an den Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit eigene Folgen knüpfen.
Vor der Einbürgerung die richtigen Fragen stellen
- Geht die bisherige Staatsangehörigkeit beim Erwerb der deutschen automatisch verloren?
- Ist eine vorherige Genehmigung oder spätere Registrierung erforderlich?
- Welche Mitteilungen müssen an welche Stelle erfolgen?
- Welche Folgen betreffen minderjährige Kinder oder weitere Familienmitglieder?
Wende dich hierzu an die zuständige Auslandsvertretung oder eine geeignete Stelle für das betroffene ausländische Recht. Bewahre Auskünfte und Genehmigungen nachvollziehbar auf.
Ein zweiter Pass beantwortet nicht jede Rechtsfrage
Staatsangehörigkeit und Passdokument sind nicht dasselbe. Ein noch vorhandenes Dokument beweist nicht in jedem Fall, dass die Staatsangehörigkeit nach allen späteren Ereignissen fortbesteht. Bei älteren Erwerbsvorgängen kann außerdem die damals geltende Rechtslage entscheidend sein. Die heutigen Regeln sollten deshalb nicht ungeprüft auf frühere Ereignisse übertragen werden.
Die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen bleiben wichtig
Mehrstaatigkeit ersetzt weder die Identitätsklärung noch die Anforderungen an Aufenthalt und persönliche Voraussetzungen. Prüfe parallel die Voraussetzungen der Einbürgerung und halte die benötigten Unterlagen bereit. Welche Auswirkungen mehrere Staatsangehörigkeiten auf andere Lebensbereiche haben, hängt von den beteiligten Rechtsordnungen ab.
Häufige Fragen
Verlangt Deutschland die Aufgabe meiner bisherigen Staatsangehörigkeit?
Bei einer Einbürgerung darfst du nach dem heutigen deutschen Recht grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Die Regeln des Herkunftsstaats müssen zusätzlich geprüft werden.
Kann mein Herkunftsstaat trotzdem einen Verlust vorsehen?
Ja. Das deutsche Recht entscheidet nicht über den Fortbestand einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Kläre die einschlägigen Regeln bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats.
Gelten die heutigen Regeln auch für alte Fälle?
Nicht automatisch. Bei früheren Erwerbs- oder Verlustvorgängen muss die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage geprüft werden.
Quellen & Stand
Dieser Ratgeber wurde am 28. Oktober 2026 erstellt. Er bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine Anfrage wahrt keine Frist.
- Bundesportal Make it in Germany – Einbürgerung und Mehrstaatigkeit ↗Abgerufen am 28. Oktober 2026
- Hessisches Innenministerium – Einbürgerungsverfahren ↗Abgerufen am 28. Oktober 2026
- § 10 StAG – Voraussetzungen der Einbürgerung ↗Abgerufen am 28. Oktober 2026
